BGV A3 verlangt in §3(1):


"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden".



Wir können die Fa. Hartmann ...

... weiterempfehlen, da sie alles zu unserer Zufriedenheit erledigt hat


Michael Schiefer

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